Zur Begründung führt sie aus, der geltend gemachte Aufwand von 19.5 Stunden stehe in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit der vorliegenden Strafsache. Der Beschuldigte sei mit Strafbefehl vom 15. März 2022 wegen Nichtfreigebens der Strasse gegenüber dem nachfolgenden, schneller fahrenden Verkehr als Lenker eines Traktors zu einer Busse von CHF 100.00 und den Verfahrenskosten von CHF 100.00 verurteilt worden. Gegen diesen Strafbefehl habe Fürsprecher B.________ für ihn Einsprache erhoben und sich mit den Akten (Anzeigerapport und Strafbefehl) dokumentieren lassen. Anschliessend habe Fürsprecher B.____