2 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. Dezember 2023 bezüglich des Freispruchs von A.________ von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung in Rechtskraft erwachsen ist; unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern. 2. Dem Beschuldigten A.________ sei für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte eine Entschädigung von maximal CHF 3'000.00 zzgl. Auslagen und MwSt auszurichten.