129). Am 7. April 2025 schloss die Verfahrensleitung unter Bekanntgabe der Kammerbesetzung den Schriftenwechsel (pag. 129 f.). 4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in der schriftlichen Berufungsbegründung Folgendes (pag. 122 f.):