20 Die 2. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. Für den Entscheid über dieses Gesuch werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht, bestimmt auf eine Gebühr von CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 4. Er werden keine Parteikosten gesprochen.