19.7 Gesamtwürdigung und Differenzialprognose 19.7.1 In Würdigung aller relevanten Aspekte zur Beurteilung der Legalprognose ist festzuhalten, dass sämtliche Beurteilungskriterien negativ bis knapp neutral ins Gewicht fallen, weshalb nicht angenommen werden kann, dass der Beschwerdeführer in Zukunft keine weiteren Verbrechen oder Vergehen begehen wird. Es muss ihm deshalb eine ungünstige Legalprognose gestellt werden. 19.7.2 Für die theoretischen Grundlagen zur Differenzialprognose wird im Übrigen auf die zutreffenden Ausführungen der SID verwiesen (pag. 44; Beschwerdeentscheid, E. 10.1).