Auch in dieser Zeitspanne fiel der Beschwerdeführer erneut durch sein teilweise provozierendes und forderndes Verhalten auf. Sein Arbeitsverhalten bei seinem Einsatz in der Küche liess dermassen zu wünschen übrig, dass es zu einem Abbruch des Arbeitseinsatzes nach zwei Wochen kam (amtliche Akten BVD, pag. 1784). Gemäss Austrittsbericht vom 9. Mai 2023 ist der Beschwerdeführer immer noch der Ansicht, dass betreffend seine Tat nicht von einer vorsätzlichen Tötung die Rede sein kann (amtliche Akten BVD, pag.