Nach dem Januar 2022 habe der Beschwerdeführer zudem die Leistung von Wiedergutmachungszahlungen eingestellt (amtliche Akten BVD, pag. 1672 f.). Aufgrund diverser Disziplinarsanktionen sowie unkooperativen Verhaltens seitens des Beschwerdeführers sei dieser am 31. März 2023 erneut in die Sicherheitsabteilung versetzt worden (amtliche Akten BVD, pag. 1782). Am 4. Februar 2023 habe ein Drogentest zudem positive Werte auf Kokain und Cannabis aufgewiesen (amtliche Akten BVD, pag. 1784). Auch in dieser Zeitspanne fiel der Beschwerdeführer erneut durch sein teilweise provozierendes und forderndes Verhalten auf.