13 Beschwerdeführer scheint an seiner Arbeitsstelle weder Motivation noch Interesse zu zeigen. Er habe Abmachungen kaum eingehalten und Aufträge selten bis nie termingerecht ausgeführt. Auf kritische Rückmeldungen habe er am Arbeitsplatz trotzig und respektlos reagiert (amtliche Akten BVD, pag. 1672). Nach dem Januar 2022 habe der Beschwerdeführer zudem die Leistung von Wiedergutmachungszahlungen eingestellt (amtliche Akten BVD, pag.