Seine Arbeitsleistungen gaben immer wieder zu Beanstandungen Anlass. Das Verhalten des Beschwerdeführers hatte schliesslich den mehrmaligen Verlust seiner Arbeitsstelle, zahlreiche Disziplinierungen und die wiederholte Unterbringung in einer Sicherheitsabteilung zur Folge (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 259 ff., 491 f., 510 f., 627, 629, 798 f., 965 ff., 1037 ff., 1350 ff., 1433 ff., 1464 f., 1782 ff., 1788 ff., 1923 ff., 2102 ff., 2116 ff., 2498). Selbst mehrere Anstaltswechsel vermochten keine wirkliche Verbesserung des Verhaltens des Beschwerdeführers herbeizuführen.