Sodann habe die SID nicht berücksichtigt, dass es zu den Straftaten aufgrund finanzieller Schwierigkeiten im Ausland sowie des Drogen- und Alkoholkonsums des Beschwerdeführers gekommen sei. Diese Problematik sei aktuell sowie bei einer Rückkehr in die Dominikanische Republik nicht mehr vorhanden. Schliesslich sei auch unberücksichtigt geblieben, dass der Beschwerdeführer Einsicht und Reue bezüglich seiner Tat zeige und aktuell Wiedergutmachung leiste, was im Übrigen voraussetze, dass er die Möglichkeit zum Arbeiten habe.