12 19.5 Übriges deliktisches und sonstiges Verhalten 19.5.1 Der Beschwerdeführer rügt, die Erwägungen der SID seien widersprüchlich. Zudem habe die SID erneut selektiv einzelne Umstände zu seinen Lasten berücksichtigt, währenddem sie andere Umstände unberücksichtigt gelassen habe. Es sei insbesondere nicht nachvollziehbar, warum der Beginn einer Veränderung zum Positiven nicht entscheidend ins Gewicht fallen solle. Sämtliche von der SID angeführten negativen Aspekte lägen zeitlich weit zurück;