Ab dem 31. März 2021 nahm der Beschwerdeführer an einer wöchentlichen forensisch-psychotherapeutischen Sitzung teil (amtliche Akten BVD, pag. 1351). Der Forensisch-Psychiatrische Dienst (nachfolgend: FFD) der Universität D.________ führte mit Therapiebericht vom 28. April 2022 aus, es hätten 35 einzeltherapeutische Sitzungen stattgefunden (amtliche Akten BVD, pag. 1419). Der Beschwerdeführer habe keine eigenen Therapieziele formulieren können und ausgeführt, er mache die Therapie, um seinen Zwei-Drittel-Termin zu erhalten. Aus seiner Sicht benötige er keine Hilfe und müsse nichts an seiner Persönlichkeit ändern.