11 weiter zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer am 9. Dezember 2020 telefonisch bei den BVD meldete und ausführte, er wolle mit Blick auf seinen Zwei- Drittel-Termin eine Therapie beginnen (amtliche Akten BVD, pag. 1273). Mit Verfügung vom 25. März 2021 ordneten die BVD schliesslich die Durchführung einer ambulanten Therapie während des Strafvollzuges an (amtliche Akten BVD, pag. 1315 ff.). Ab dem 31. März 2021 nahm der Beschwerdeführer an einer wöchentlichen forensisch-psychotherapeutischen Sitzung teil (amtliche Akten BVD, pag.