rapie zu unterziehen. Es wurde ausgeführt, dass man bei Bereitschaft des Beschwerdeführers bereit sei, in Zusammenarbeit mit der JVA C.________ die Möglichkeit einer solchen Therapie zu prüfen (amtliche Akten BVD, pag. 743). Gemäss Vollzugskoordinationssitzung I vom 20. Dezember 2018 hatte der Beschwerdeführer sich damals bereits mit der Möglichkeit der Absolvierung einer freiwilligen Therapie auseinandergesetzt (amtliche Akten BVD, pag. 1043). Den Vollzugsakten ist