8 chenden Delikte führten unter anderem zur Freiheitsstrafe von 16 Jahren, die aktuell vollzogen wird. Die Kammer schliesst sich der SID an, wonach diese deliktische Vorgeschichte erheblich negativ ins Gewicht fällt. Der Beschwerdeführer trat seit dem Jahr 2008 immer wieder strafrechtlich in Erscheinung, wobei die Kadenz seiner Delinquenz eher zu- als abnahm. Die Vorstrafen sowie die Regelmässigkeit der Straftaten zeugen von einer erheblichen kriminellen Energie sowie von einer beachtlichen Unbelehrbarkeit des Beschwerdeführers.