Die Akteneinsicht wurde demzufolge umgehend gewährt. Die verbleibende Dauer der möglichen Akteneinsicht von gut 10 Tagen hat es dem Beschwerdeführer sodann ermöglicht, eine fundierte Beschwerde einzureichen. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Akteneinsicht liegt nicht vor. 18.6 Schliesslich hat die SID im Entscheid vom 3. Februar 2025 hinreichend dargelegt, aus welchen Gründen sich Anwaltskorrespondenz in den amtlichen Akten befindet (vgl. pag. 25; Beschwerdeentscheid, E. 2.2).