14. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 30. Mai 2025 auf eine weitere Stellungnahme (pag. 131). Mit Eingabe vom 12. Juni 2025 reichte die SID eine Duplik ein (pag. 134 f.). Von diesen Eingaben wurde mit Verfügung vom 16. Juni 2025 Kenntnis genommen und gegeben, der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 135 f.). II. Formelles