13. Mit Eingaben vom 26. und 27. Mai 2025 reichte der Beschwerdeführer entsprechende Repliken ein. Von diesen wurde mit Verfügungen vom 27. und 28. Mai 2025 Kenntnis genommen und gegeben. Gleichzeitig wurde den anderen Parteien Frist zur Einreichung einer Duplik gesetzt (pag. 103 f. und pag. 128 f.).