5. Mit Eingabe vom 3. September 2024 stellte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, bei der SID ein Gesuch um Akteneinsicht sowie um unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung seines Rechtsvertreters als unentgeltlicher Anwalt. Er stellte sinngemäss in Aussicht, gegen die Verfügung vom 19. August 2024 Beschwerde zu erheben (amtliche Akten SID, pag. 13 ff.). Mit Schreiben vom 5. September 2024 teilte der Rechtsdienst der SID dem Beschwerdeführer mit, aus Gründen der Prozessökonomie werde über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht vor Einreichung des Rechtsmittels entschieden.