A.________ wird freigesprochen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund, angeblich begangen am 30. Dezember 2022 in E.________(Ortschaft) unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 2'000.00 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ GmbH, unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 2'000.00 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ GmbH, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 5'217.70 (inkl. Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren durch die Straf- und Zivilklägerin C.________ GmbH,