Wer den Parkplatz ohne zu zahlen nutze, begehe eine Besitzesstörung. Die 8-Minuten-Regel sei eine Kulanzhandlung, welche auch eine Konzession an die praktische Realität sei, dass es einiger Minuten bedürfe, um vom Parkplatz zur Parkuhr zu gelangen. Kulanzhalber werde ebenso wenig Strafantrag gestellt, wenn jemand erst nach Abstellen des Autos beim Vorbeigehen an der Parkuhr die Gebührenpflicht bemerke und dann unverzüglich wieder wegfahre. Anders als der Beschuldigte meine, ergebe sich mit der 8-Minuten-Regel aber keine erlaubte Besitznahme (pag. 289 f.). 14.5.3 Erwägungen der Kammer Die Parzelle E.________(Ortschaft)