Die Parkplatznutzung bei der Bäckerei erfolge damit nur scheinbar kostenlos. Wer den Parkplatz nutzen wolle, habe bei der Bäckerei einzukaufen, sonst riskiere man ein Strafverfahren (pag. 289). 14.4.3 Erwägungen der Kammer Gemäss erstelltem Sachverhalt liess F.________ das Grundstück E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________ gegen jede Besitzesstörung mit gerichtlichem Verbot belegen. Verboten wurde namentlich das unberechtigte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück. Es wird sodann