So zielt dieses Argument – entgegen der eigentlichen Rüge der Verteidigung – nicht auf die grundsätzliche Rechtmässigkeit der Bewilligung des richterlichen Verbots, sondern den konkreten Anwendungsfall. Die Berechtigung von F.________, einen Antrag um Erlass eines richterlichen Verbots auf dem Grundstück E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________ zu stellen, ist nach Auffassung der Kammer bei dieser Ausgangslage nicht in Abrede zu stellen. 14.4 Besitzesstörung 14.4.1 Argumente der Verteidigung Im Falle der Annahme eines rechtmässigen gerichtlichen Verbots macht die Verteidigung geltend, der Beschuldigte habe dieses nicht verletzt.