Vorliegend sei aus den Akten ersichtlich, dass die Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________ von den übrigen Verkehrsflächen mittels Randsteinen und Begrünung abgegrenzt sei. Auf der Parzelle befänden sich nebst geteerten Parkfeldern mehrere (fest verankerte) Säulen mit Hinweisschildern, zwei (fest verankerte) Parksäulen, ein Container und ein (fest verankerter) Boden zwecks Höhenbegrenzung. Des Weiteren gehe aus dem Grundbuchauszug der Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________ hervor, dass der Container als Baute eingetragen sei.