Dies treffe beispielsweise auf Strassen und (grundsätzlich) auf die Errichtung von Parkplätzen zu, wobei sich diverse Entscheide unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit der Errichtung solcher mit einem Bauverbot auseinandersetzen würden. Wenn ein Parkplatz allerdings mit einer Stützmauer abgegrenzt werde bzw. ebenfalls die Errichtung einer Stützmauer geplant gewesen sei, habe das Bundesgericht die Vereinbarkeit mit einem Bauverbot verneint (mit Verweis auf Urteil des Bundesgerichts 5A_599/2013 vom 14. April 2014 E. 4.). Vorliegend sei aus den Akten ersichtlich, dass die Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ______