und 41 f.). Weiter ist erstellt, dass der Beschuldigte an der Parkuhr nicht bezahlte, wenngleich die Ursache hierfür nicht geklärt werden konnte. Alsdann ist darauf abzustellen, dass die C.________ GmbH ausschliesslich den Parkplatz auf der fraglichen Parzelle betreibt, bei ausbleibender Bezahlung der geforderten Gebühren jeweils Mahnungen verschickt und schliesslich Strafanträge stellt – so auch im vorliegenden Falle des Beschuldigten nach dessen Benutzung des Parkplatzes am 30. Dezember 2022. Für das Inkasso und die Einreichung der Strafanzeigen haben sich bei der C.________ GmbH mittlerweile automatisierte Prozedere etabliert.