der Beschuldigte als Lenker des Fahrzeugs mit dem Kontrollschild ________ am 30. Dezember 2022 zur fraglichen Zeit auf den von der C.________ GmbH bewirtschafteten, mit einem gerichtlichen Verbot belegten Parkplatz auf der Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________ fuhr und sein Auto dort abstellte. Nebst dem gerichtlichen Verbot sind auf der fraglichen Parzelle auch private Hinweise der C.________ GmbH ersichtlich, wonach indirekt auf eine Gebührenpflicht hingewiesen wird. Es ist erstellt, dass der Beschuldigte dort rund 20 – 30 Minuten parkierte, während er im P.________ (Möbelhaus) verweilte (pag. 98 Z. 15 ff. und 41 f.).