25 Für Unfälle und Schäden, welche infolge Missachtung des Verbotes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt. Eltern werden für ihre Kinder, Vormünder für ihre Schutzbefohlenen haftbar gemacht. Der Verbotsnehmer: F.________.» Die privaten Hinweise müssen jedoch zwingend unterhalb des Verbotstexts und damit unterhalb der Signatur des Gerichtspräsidenten angebracht werden, da sie als solche nicht Teil des gerichtlichen Verbots sein können. Die C.________ GmbH brachte jeweils auf einem ausgedruckten A4-Papier unterhalb des Verbotstext folgenden Hinweis an (pag. 117, 126 f.): Hinweis