___ gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen. Verboten ist namentlich das unberechtigte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.—bestraft. 14. März 2017 Regionalgericht Emmental-Oberaargau Der Gerichtspräsident: Blaser» In Ziff. 2 des genannten Entscheids wird sodann festgehalten was folgt (pag. 30): Es steht dem Gesuchsteller frei, im Anschluss an den Verbotstext gemäss voranstehender Ziffer 1 noch zusätzliche private Hinweise anzubringen, beispielsweise: Hinweise: