163 N 1 ff.). Wie bereits dargelegt, prüft die Kammer die vorinstanzliche Sachverhaltsermittlung infolge der eingeschränkten Kognition nur auf offensichtliche Unrichtigkeit (E. I.6. hiervor). 9. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl vom 30. Juni 2023, welcher als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 30. Dezember 2022 um 17:49 Uhr in E.________(Ortschaft), L.________ (Strasse) (Parzelle ________) eine Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund (Kontrollschild: ________) begangen zu haben (pag. 4 f.).