___ GmbH sodann berechtigt, ein Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil zu ergreifen. 7.6 Fazit Nach dem Gesagten wurde der Strafantrag korrekt gestellt und es ist der Nichtein- tretens- resp. der Einstellungsantrag des Beschuldigten abzuweisen. III. Sachverhalt und Beweiswürdigung