22 wurde, im Namen der C.________ GmbH den Strafantrag zu stellen. I.________ war demnach befugt, im Namen der C.________ GmbH den Strafantrag zu stellen. Der Beschuldigte verweist auf den Beschluss BK 19 177 des Obergerichts des Kantons Bern vom 3. März 2019, in welchem die Beschwerdekammer erwog, die gesetzlichen Formalien seien – namentlich im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen gerichtliche Verbote – streng zu handhaben.