21 (pag. 102 Z. 5 ff.). Weiter wurde G.________ zu seinem «Abkommen» mit der Staatsanwaltschaft befragt, wobei er zu Protokoll gab, wegen der Monatsfristen hätten sie eine Vereinbarung, dass I.________ jeweils mit der Staatsanwaltschaft einen Termin abmache, um die Anträge persönlich abzugeben. Es werde dann immer gerade quittiert, weil es immer recht knapp sei. Sie seien bei der Mahnfrist immer sehr kulant und würden manchmal einen Monat oder sogar zwei abwarten vor der Anzeige. Damit aber die Dreimonatsfrist eingehalten werde, würden sie jeweils einen Termin abmachen (pag. 104 Z. 44 ff.