GmbH, zur Diskussion, weshalb die C.________ GmbH strafantragsberechtigt ist. Die C.________ GmbH stellte im Rahmen der Anzeige vom 20. März 2023 innert der Frist von Art. 31 StGB Strafantrag gegen den Beschuldigten. 7.5.3 Vertretung der C.________ GmbH durch I.________ Zu prüfen ist weiter, ob I.________ ermächtigt war, die C.________ GmbH gültig zu vertreten. Die Vorinstanz erwog, I.________ habe den Strafantrag als Bevollmächtigte der Privatklägerin gestellt (pag. 151, S. 5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Vorab bemängelte der Beschuldigte zu Recht, dass die Strafanzeige unleserlich «i.A.»-unterzeichnet worden sei.