19 ten übertragen worden, ist darauf hinzuweisen, dass das Recht, Strafantrag zu stellen, infolge seiner höchstpersönlichen Natur unübertragbar ist. Es kann indes durch einen Vertreter ausgeübt werden, wofür grundsätzlich die Erteilung einer generellen Vollmacht genügt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_295/2020 vom 22. Juli 2020 1.4.3.).