gemäss Baubewilligung Mit dem Mietobjekt, werden auch sämtliche Rechte und Pflichten betreffend «des Gerichtlichem [sic!] Verbotes vom 14. März 2017» dem Mieter übertragen bzw. wird der Mieter diesbezüglich bevollmächtigt. Soweit die Privatklägerin unter Verweis auf diese Vertragsbestimmung argumentiert, ihr seien im Zusammenhang mit dem richterlichen Verbot Rechte und Pflich-