Warum dieses Dokument erst anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24. Januar 2024 überhaupt zur Sprache kam, obwohl der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit früheren Strafanzeigen von G.________ bereits der Mietvertrag vom 20. Januar 2020 und weitere Dokumente eingereicht wurden, erschliesst sich der Kammer nicht. Immerhin lässt der Wortlaut der Zusatzvereinbarung keine Zweifel