Die von der Privatklägerin eingereichte Zusatzvereinbarung wurde offenbar am 3. August 2020 verschriftlicht (pag. 196). Folglich lag bereits mehr als zweieinhalb Jahre vor der Anzeigeerstattung vom 20. März 2023 ein Dokument vor, welches die Übernahme des Mietverhältnisses (mitsamt der damals vereinbarten Übertragung von Rechten und Pflichten in Zusammenhang mit dem richterlichen Verbot sowie der Bevollmächtigung) von der Einzelfirma an die GmbH unterstrich. Warum dieses Dokument erst anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24. Januar 2024 überhaupt zur Sprache kam, obwohl der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit früheren Strafanzeigen von G._