__ GmbH) verschickt wurde, in welchem unter Bezugnahme auf die von ihm eingereichten Strafanträge (eingegangen bei der Staatsanwaltschaft am 4. bzw. 7. Oktober 2022) um die zeitnahe Einreichung ergänzender Unterlagen ersucht wurde (pag. 28). Ob die Strafanträge, welche bei der Staatsanwaltschaft am 4. bzw. 7. Oktober 2022 eingingen, durch G.________ oder die C.________ GmbH gestellt wurden, lässt sich aufgrund der Aktenführung der Staatsanwaltschaft, welche nur einzelne Aktenstücke betreffend Überprüfung der Rechtmässigkeit des gerichtlichen Verbotes aus den Verfahrensakten EO 22 10296 beizog, nicht beantworten. Daraus schliessen zu wollen, G.___