Es fällt jedoch auf, dass in Zusammenhang mit der Edition der amtlichen Akten EO 22 10296 (Unterlagen betreffend Überprüfung der Rechtmässigkeit des gerichtlichen Verbots Parz. Nr. ________, E.________(Ortschaft) [pag. 27]) am 12. Oktober 2022 – also rund zweieinhalb Monate vor der vermeintlichen Tatbegehung – seitens Staatsanwaltschaft ein Schreiben an die private Adresse von G.________ (und eben nicht an die C.________ GmbH) verschickt wurde, in welchem unter Bezugnahme auf die von ihm eingereichten Strafanträge (eingegangen bei der Staatsanwaltschaft am 4. bzw. 7. Oktober 2022) um die zeitnahe Einreichung ergänzender Unterlagen ersucht wurde (pag.