Die Kammer kann sich diesen Ausführungen anschliessen. Ergänzend sei an dieser Stelle Folgendes festgehalten: Unbestritten ist, dass die Löschung der ursprünglichen Mieterin, der K.________(Einzelfirma von G.), im Handelsregister erst am 27. März 2023, also nach Anzeigeerstattung vom 20. März 2023, erfolgte. Damit ist erstellt, dass G.________ zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung grundsätzlich zwei aktive Gesellschaften mit dem selben Zweck, der Parkplatzbewirtschaftung, führte. G.________ wurde vorinstanzlich hierzu befragt, wobei er nur in ungefähren Zügen