wiederum zu Protokoll, dies nicht mehr genau zu wissen. Er habe es ihm gesagt und sie hätten eine Zusatzvereinbarung gemacht (pag. 100 Z. 33 f.). Der Wechsel sei aus buchhalterischen Gründen erfolgt und für das Jahr 2021 sei eine Steuererklärung für die GmbH gemacht worden. Der Wechsel mit der Buchhaltung sei etwa zeitgleich mit der Meldung an F.________ erfolgt (pag. 101 Z. 1 ff.). Dieser sei damit einverstanden gewesen, dass neu die C.________ GmbH den Parkplatz bewirtschafte (pag. 101 Z. 5 ff.). Die Vorinstanz gelangte betreffend Bestimmung der Mieterin der Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________ im (angeblichen) Deliktszeitpunkt zu folgender Schlussfolgerung (pag.