GmbH, welche im Jahr 2020 umfirmiert wurde (pag. 134). Im gleichen Zuge erfolgten eine Verlegung des Gesellschaftssitzes nach E.________(Ortschaft) und eine Zweckänderung. Die C.________ GmbH bezweckte fortan im Wesentlichen die gewerbsmässige Bewirtschaftung von Parkplätzen auf öffentlichen und privaten Verkehrsflächen (pag. 114). Ob die C.________ GmbH überhaupt Mieterin der Parzelle war, war vor der Vorinstanz strittig. Anlässlich seiner erstinstanzliche Einvernahme wurde G._____