16 Zur Mieterin sei an dieser Stelle Folgendes festgehalten: Die K.________(Einzelfirma von G.), mit welcher der Mietvertrag ursprünglich abgeschlossen wurde, war eine Einzelfirma von G.________, welche per 27. März 2023 – und damit nach der Einreichung der Strafanzeige vom 20. März 2023 – aus dem Handelsregister gelöscht wurde (pag. 133). Bei der C.________ GmbH handelt es sich um die ursprüngliche O.________ GmbH, welche im Jahr 2020 umfirmiert wurde (pag.