29 ff.). Am 20. Januar 2020 schloss er mit der K.________(Einzelfirma von G.) einen Mietvertrag für Geschäftsräume über die Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________ ab, wobei zwischen den Parteien ein «Park + Ride»-Betrieb als Verwendungszweck vereinbart wurde. Wie bereits dargelegt (E. II.7.2 hiervor), wurde im genannten Mietvertrag die Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten betreffend das gerichtliche Verbot vom 14. März 2017 an die Mieterin vereinbart bzw. diese diesbezüglich bevollmächtigt (pag. 21).