Es hätte vielmehr einfach die Parteibezeichnung berichtigt werden müssen; ein Prozesshindernis liege aber so oder anders nicht vor (pag. 285 f.). 7.4 Rechtliche Grundlagen 7.4.1 Strafantrag Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar, so kann jede Person, die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen (Art. 30 Abs. 1 StGB). Der Strafantrag hat bestimmten materiellen, formellen und zeitlichen Anforderungen zu genügen (Art.