11 gerin und dem Grundeigentümer von Parzelle E.________(Ortschaft) Gbbl. Nr. ________, F.________. Dieses vertragliche Verhältnis stelle die Grundlage einer Strafantragsberechtigung überhaupt dar. Im Mietvertrag vom 20. Januar 2020 (pag. 36) stehe, mit dem Mietobjekt würden auch sämtliche Rechte und Pflichten betreffend des gerichtlichen Verbotes vom 14. März 2017 dem Mieter übertragen bzw. der Mieter diesbezüglich bevollmächtigt. Jener Mietvertrag sei zwischen F.________ und der K.________(Einzelfirma von G.) abgeschlossen worden.