10 schluss BK 19 177 der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 3. Mai 2019 E. 3). Wenn überhaupt jemand einen Strafantrag gestellt habe, sei dies F.________ gewesen, welcher jedoch nicht strafantragsberechtigt sei. Wäre auf die Berufung einzutreten, sei das Strafverfahren gegen den Beschuldigten infolge definitiven Fehlens einer Prozessvoraussetzung (Fehlen eines gültigen Strafantrags) einzustellen (pag. 261). 7.3.2 Argumente der Privatklägerin In ihrer Berufungsbegründung vom 4. Juli 2024 (pag.