9 rin gehandelt. Ausgeschlossen sei hingegen, dass G.________ und I.________ am 1. März 2023 den Begriffen «bevollmächtigen» und «Bevollmächtigter» eine Bedeutung zugemessen und sie ihr Verständnis über diese Begriffe in nur 20 Tagen geändert hätten. Ein solch urplötzlicher Wandel in der Benutzung dieser Begriffe durch G.________ und I.________ wäre ohne Bedeutung, zumal beim Vertrauensprinzip das Verständnis einer objektiven, vernünftigen Person entscheidend sei. Eine solche würde aber gerade nicht davon ausgehen, dass G.__