die Privatklägerin habe vertreten können. Zum Nachweis einer Vertretungsmacht habe die Privatklägerin ein mit «Vollmacht» betiteltes, vom 1. März 2023 datierendes und von G.________ unterzeichnetes Dokument (pag. 39) zu den Akten gereicht. In diesem Schreiben vom 1. März 2023 habe G.________ I.________ bevollmächtigt, im Auftrag von G.________/C..________ GmbH Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschat auszustellen. Die Privatklägerin wolle also darlegen, dass I.________, welche den Strafantrag unterzeichnet haben solle, von ihr bevollmächtigt gewesen sei und habe zum Nachweis ein Dokument eingereicht, in welchem I.________ als Bevollmächtigte bezeichnet werde.